Aktuelles
Dienstag 05.05.2009
Sachkunde im Handel: Alles aus einer Hand
eBildung AG erweitert Dienstleistungsangebot
Aktuelles
Auditor für Produktsicherheit
Entwicklung und Erprobung eines internetgestützten Qualifizierungskonzeptes
Konsumenten sollten darauf vertrauen können, dass Produkte sicher sind.
Der Gesetzgeber überträgt den produzierenden Unternehmen durch die europäische Richtlinie 2001/95/EG die Verantwortung darüber, dass nur sichere Produkte in den Verkehr gebracht werden.
Die Hersteller müssen gewährleisten, dass den Verbrauchern kein gesundheitlicher Schaden durch ihr Produkt zugefügt wird.
Hilfreiche Instrumente hierbei sind Produktstandards, die es zu zahlreichen Produkten gibt. Sie geben eine Struktur vor, innerhalb derer eine sichere Produktion erfolgen kann und berücksichtigen gesetzliche Anforderungen.
Es gibt sowohl rechtlich verpflichtende Produktstandards, wie z. B. die Hygieneverordnung, die Rückstandshöchstmengen-Verordnung, die Bestätigung der Einhaltung von EU-Richtlinien durch CE-Kennzeichnung oder die EU-Öko-Verordnung als auch freiwillige Standards, wie ISO Normen, IFS1, BRC2 oder GLOBALG.A.P.3.
Eine regelmäßige Überprüfung (Auditierung), ob die vorgegebenen Spezifikationen und Maßnahmen bzw. Prozesse eingehalten werden und geeignet sind, ein sicheres Produkt herzustellen, ist zwingend erforderlich.
Mitarbeitende besonders aus kleinen und mittelständischen Unternehmen (vorerst aus der Lebensmittelbranceh) können sich ab Juni 2012 auf der Lernplattform Bildungswerkzeug LC zum Auditor für Produktsicherheit weiterbilden.
Auf der Internetseite www.lebensmittelsicherheit.eu informieren wir Sie über das neue Projekt und das Gesamtkonzept zum Thema "Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelrecht".
Projekt-Konsortium:
- Hochschule RheinMain, Fachbereich Geisenheim
- Handelsverband Deutschland (HDE), Berlin
- eBildung AG, Marburg
- Dr. Dirk Rathje, Hamburg
- Campus Geisenheim GmbH



